1 Vertragspartner Vertragspartner sind die Deutsche Telekom AG (im Folgenden Deutsche Telekom genannt), Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) und der Kunde, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
2 Vertragsgegenstand 2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Apache License 2.0 sowie aus den Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. zusätzlichen Bedingungen für die jeweiligen Dienste, welche Bestandteile dieses Vertrages sind. Diese regeln die Bereitstellung von Diensten sowie die Überlassung von Software Development Kits der Deutschen Telekom. Mit Developer Garden erbringt die Deutsche Telekom im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen:
Bereitstellung des Developer Portal der Deutschen Telekom
Bereitstellung von Diensten zur Einbindung in kundeneigene Applikationen
Kostenfreie Bereitstellung von Software Development Kits zur Einbindung der Dienste in kundeneigene Applikationen.
Die Überlassung von Diensten erfolgt in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG). 2.2 Voraussetzung für die Nutzung von Developer Garden ist eine Internetverbindung. Diese ist nicht Bestandteil dieses Vertragees.
3 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des Kunden und der Bereitstellung des Services durch die Deutsche Telekom zustande.
4 Nutzungsrechte 4.1 Software Development Kits Die Deutsche Telekom räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, übertragbares, unentgeltliches Recht ein, die Software Development Kits zum Zwecke der Einbindung in kundeneigene Applikationen zu nutzen, zu verändern und diese in veränderter oder unveränderter Fassung an Dritte unentgeltlich weiterzugeben. Alle Software Development Kits und die dort integrierten Libraries unterliegen den Lizenzbedingungen der Apache License 2.0. Der Lizenztext der Apache License 2.0 ist den Software Development Kits als Textdatei in englischer Sprache beigefügt.
4.2 Dienste Dem Kunden ist es gestattet, die Dienste Dritten auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Verfügung zu stellen. Verantwortlich gegenüber der Deutschen Telekom für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste ist jedoch alleine der Kunde. Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind.
5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Deutschen Telekom die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. b) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme.
darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (§ 238 Strafgesetzbuch - StGB -)
dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Deutschen Telekom schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die Deutsche Telekom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
c) Die Bestandteile der Plattform und des Netzes der Deutschen Telekom sind nicht durch übermäßige Inanspruchnahme zu überlasten. Insbesondere hat der Kunde durch geeignete Maßnahmen in seiner Softwareapplikation eine übermäßige Inanspruchnahme der Plattform z. B. durch die Verwendung von automatischen Abfrageprogrammen (Bots, Spider) oder ungeprüften Dateneingaben (z. B. leere oder ungültige Eingabeparameter) zu verhindern. d) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD-ROM) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. e) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Developer Garden-Dienste personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. Die jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben sind vom Kunden bei Nutzung der Dienste in eigener Verantwortung einzuhalten. f) Die Deutsche Telekom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Developer Garden und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Developer Garden verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Deutschen Telekom. g) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Inhalte (z. B. Ergebnisdatensätze) oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgendeiner Form zu nutzen, z. B. durch den Upload in sog. File-Sharing Systeme oder kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste. Bei einer kommerziellen Verwertung der Inhalte verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber der Deutschen Telekom, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte zu rechnen. h) Kunden, die die Leistung Local Search nutzen, sind verpflichtet, auf den Internetportalen, auf denen die Lokale Suche integriert ist oder Ergebnisdatensätze und eingebundene Ergebnisdatensätze angeboten werden, ein Branding in Form eines grafischen „powered by suchen.de“ Verweises inkl. Verlinkung auf suchen.de zu integrieren. Die Deutsche Telekom stellt dem Vertragspartner entsprechende Grafiken in unterschiedlichen Größen zur Verfügung.
6 Vertragswidrige Nutzung Die Deutsche Telekom ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zu Developer Garden zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Deutschen Telekom sichergestellt ist.
7 Guthabenkonto 7.1 Der Kunde kann auf einem von der Deutschen Telekom eingerichteten individuellen Guthabenkonto durch Vorauszahlung bestimmter Beträge ein Guthaben aufladen. Die Buchung der Guthabenbeträge erfolgt unmittelbar nach Aufladung.
7.2 Der Kunde kann sein Guthabenkonto jederzeit aufladen. Das aufgeladene Guthaben kann während der Vertragslaufzeit vom Kunden durch Nutzung der entgeltpflichtigen Developer Garden Services verbraucht werden.
7.3 Bei der Guthabenaufladung per Kreditkarte akzeptiert der Kunde die Abrechnung des jeweils von ihm gewählten Betrages über das von ihm angegebene Kreditkarteninstitut. Die Belastung seiner Kreditkarte erfolgt nach Aufladung des Guthabenkontos um den gewünschten Betrag.
7.4 Besteht auf dem Guthabenkonto des Kunden kein Guthaben mehr, wird der in Anspruch genommene Dienst nicht ausgeführt. Nach Aufladen neuen Guthabens und Erreichen eines positiven Guthaben-Betrags auf dem Konto wird die Nutzung innerhalb von ca. 24 Stunden nach der Aufladung wieder freigegeben.
8 Zahlungsbedingungen 8.1 Preise werden mit der Erbringung der Leistung fällig und von dem Guthabenkonto des Kunden abgebucht.
8.2 Die Aufladebeträge werden mit erfolgreicher Beendigung des Aufladevorgangs fällig. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarteneinzug.
8.3 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise 9.1 Die Deutsche Telekom ist im Falle der Entgeltregulierung verpflichtet, ausschließlich die von der Bundesnetzagentur genehmigten, überprüften oder angeordneten Preise oder entgeltrelevanten Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen zu vereinbaren. Verträge, die andere Preise oder entgeltrelevante Bestandteile enthalten, sind mit der Maßgabe wirksam, dass der genehmigte, überprüfte oder angeordnete Preis bzw. die entgeltrelevanten Bestandteile an die Stelle des vereinbarten Preises bzw. der entgeltrelevanten Bestandteile treten. Solche Änderungen wird die Deutsche Telekom schriftlich mitteilen. Bei Preiserhöhungen und sonstigen Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die Deutsche Telekom wird auf dieses Sonderkündigungsrecht in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Die Kündigung muss schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.
9.2 Beabsichtigt die Deutsche Telekom sonstige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Die Deutsche Telekom wird auf dieses Sonderkündigungsrecht in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.
10 Verzug 10.1 Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist die Deutsche Telekom berechtigt, die vom Kunden aktivierten Dienste zu sperren. Zahlt der Kunde trotz Mahnung den offen stehenden Betrag nicht in der angegebenen Frist, kann die Deutsche Telekom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
10.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Deutschen Telekom vorbehalten.
11 Gewährleistung Für Software Development Kits und Sandbox Die Deutsche Telekom bzw. ihr Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Funktionalität, insbesondere für die Fehlerfreiheit der Software Development Kits, sowie dafür, dass diese für den bestimmten oder angestrebten Zweck geeignet ist, individuellen Ansprüchen entspricht sowie ununterbrochen funktioniert. Weder die Deutsche Telekom noch ihr Lizenzgeber leisten Gewähr dafür, dass die Installation der Software kompatibel mit dem Betriebssystem ist oder dass es diesem keinen Schaden zufügen wird. Kommt es bei der Anwendung der Software zu Datenverlusten beim Nutzer, so haftet die Deutsche Telekom für von ihr zu vertretenden Schäden nur, soweit er seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Deutsche Telekom haftet für Sach- und Rechtsmängel nur im Falle arglistigen Verschweigens. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 12.
12 Haftung 12.1 Telekommunikationsdienstleistungen Für Schäden auf Grund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet die Deutsche Telekom nach den Regelungen des TKG.
12.2 Software Development Kits und Sandbox Für Schäden auf Grund der Nutzung des Software Development Kits und der Sandbox haftet die Deutsche Telekom bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Telekom im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
12.3 Sonstige Dienste Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Deutsche Telekom unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Telekom im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die Deutsche Telekom durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Deutsche Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet die Deutsche Telekom nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von der Deutschen Telekom tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde täglich eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
12.4 Die in diesen Bedingungen enthaltene Haftungsbegrenzung findet auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.
13 Höhere Gewalt 13.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, welche die Deutsche Telekom die Erbringung der Services wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Deutsche Telekom nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
13.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die in diesem Rahmenvertrag, den Leistungsbeschreibungen oder sonst aufgrund dieses Rahmenvertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Deutsche Telekom auf die Leistung Dritter angewiesen ist und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
14 Vertragslaufzeit und Kündigung 14.1 Das Vertragsverhältnis über Developer Garden und einzelne Dienste ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss der Deutschen Telekom oder dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich oder per E-Mail zugehen. Die per E-Mail zu versendende Kündigung des Kunden ist an folgende Adresse zu schicken info@developergarden.com. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
14.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, einzelne Dienste auch elektronisch durch Markieren der für den jeweiligen Dienst im Developer Garden vorgesehenen Schaltflächen zu beauftragen oder zu kündigen. In diesem Fall erfolgt die Freischaltung oder die Kündigung des Dienstes schnellstmöglich. Der Kunde erhält über die erfolgte Freischaltung oder Kündigung eine E-Mail.
14.3 Für Kunden, die im Rahmen der Sandbox Leistungen kostenlos nutzen, ist die Nutzung bis auf Widerruf durch die Deutsche Telekom gestattet. Die eingeräumten Nutzungsrechte können von der Deutschen Telekom jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs wird die Deutsche Telekom den Zugang deaktivieren.
14.4 Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für die Deutsche Telekom insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen AllgemeinenGeschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt.
14.5 Mit Kündigung des Vertrages über Developer Garden enden auch die Vertragsverhältnisse über die einzelnen Dienste.
15 Datenschutz 15.1 Verarbeitet die Deutsche Telekom personenbezogene Daten für den Kunden, so darf die Deutsche Telekom die Datenverarbeitung durch Subunternehmer im In- und Ausland auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden von Subunternehmern vornehmen lassen. Die Subunternehmer werden dabei die personenbezogenen Daten ausschließlich nach den Weisungen der Deutschen Telekom verarbeiten und Maßnahmen zur Datensicherheit treffen, die mindestens dem Stand entsprechen, den die Deutsche Telekom schuldet.
15.2 Der Kunde muss die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sicherstellen, insbesondere die Betroffenen entsprechend informieren.
15.3 Bei Subunternehmern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wird ein ausreichendes Datenschutzniveau durch die Deutsche Telekom sichergestellt.
16 Sonstige Bestimmungen
16.1 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
16.2 Nutzt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen seinerseits als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, so gelten ergänzend die ”Zusätzlichen Bedingungen für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit".
16.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Deutschen Telekom auf einen Dritten übertragen.
16.4 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.telekom.de/agb einsehbar.
16.5 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit der Deutschen Telekom über die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.
16.6 Die Deutsche Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Die Deutsche Telekom haftet für die Leistungserbringung von Unterauftragnehmern wie für eigenes Handeln.